Inhalt:
– Eintritt
– Erprobungsstufe
– Unterrichtsfächer
– Wahlpflichtunterricht
– Zentrale Lernstandserhebung in Klasse 8
– Zentrale Abschlussprüfung in Klasse 10
– Abschlüsse und Berechtigungen
Eintritt
Alle Kinder können nach der Grundschule an einer Realschule angemeldet werden. Dabei sollten die Erziehungsberechtigten die Empfehlung der Grundschule für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung am besten geeignet erscheint, berücksichtigen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung der Realschule.
Erprobungsstufe
In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder aus der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Realschule heran. In der Erprobungsstufe beobachtet, fördert und erprobt die Schule die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Kinder mit dem Ziel, die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.
Unterrichtsfächer
Unterricht wird in folgenden Fächern bzw. Lernbereichen erteilt:
* Deutsch
* Mathematik
* Englisch
* Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik)
* Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
* Musik/Kunst
* Sport
* 2. Fremdsprache (Französisch) // Sozialwissenschaften // Technik // Naturwissenschaften (Schwerpunkt Biologie) als Wahlpflichtfach ab Klasse 7
Wahlpflichtunterricht
In den Klassen 7 bis 10 wird der Pflichtunterricht um Wahlpflichtunterricht ergänzt. Der Wahlpflichtbereich ermöglicht Wahlentscheidungen, die den Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Das differenzierte Unterrichtsangebot trägt u. a. dazu bei, auf die anschließenden beruflichen und schulischen Bildungsgänge vorzubereiten und die Berufswahlfähigkeit am Ende der Sekundarstufe I zu fördern. Der Wahlpflichtunterricht umfasst in den Klassen 7-10 die zweite Fremdsprache Französisch, sowie Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften und Technik. Die Entscheidung bei Eintritt in die Klasse 7 für den gewählten Neigungsschwerpunkt gilt in der Regel für vier Schuljahre. Das Wahlpflichtfach ist ein sogenanntes „Hauptfach“, in dem Klassenarbeiten geschrieben werden.
Zentrale Lernstandserhebung in Klasse 8
Zu den traditionellen Klassenarbeiten und den Parallelarbeiten sind seit Herbst 2004 landesweite Lernstandserhebung hinzugetreten. Mit diesen sollen Lehrkräfte die Leistung ihrer Klassen schulübergreifend einordnen und ausgewiesen Anforderungen und Standards messen können.
Weiter Information zum Thema sowie aktuelle hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Lernstandserhebung sind unter folgender Internetadresse zu erfahren:
Zentrale Abschlussprüfung in Klasse 10
Die zentrale Prüfung am Ende der zehnten Klasse stellen schulformübergreifend einheitliche Anforderungen und legen einheitliche Bewertungskriterien fest. Den Schülern zeigen sie, ob sie die für den angestrebten Schulabschluss erforderlich Kompetenzen erworben haben und den Lehrerinnen und Lehrer geben sie genaue Informationen für die Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität. Geprüft wird in en Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Weitere Information sind über folgende Internetadresse zu erfahren:
·Allgemeine Information sowie inhaltliche Vorgaben und Beispielaufgaben finden man im Internet unter:
http://www.standardsicherung.nrw.de/zp10/
Abschlüsse und Berechtigungen
In der Realschule können folgende Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden:
Mit der Versetzung in die Klasse 10 erwerben Schülerinnen und Schüler der Realschule einen dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss. Dieser kann unter bestimmten Bedingungen auch bei Nichtversetzung anerkannt werden. Mit erfolgreichem Abschluss der Klasse
10 erhalten die Schülerinnen und Schüler den Sekundarabschluss I Fachoberschulreife – Die Fachoberschulreife berechtigt zum Besuch einer beruflichen Vollzeitschule oder zum Eintritt in ein
Berufsausbildungsverhältnis (Lehre). Schülerinnen und Schüler der Realschule, die die Fachoberschulreife erworben haben, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Gymnasium, Gesamtschule, höhere Berufsfachschule). Die
Berechtigung wird erteilt, wenn in allen Fächern mindestens befriedigende Leistungen erbracht wurden. Darüber hinaus bestehen Ausgleichsmöglichkeiten.
Bei Nichtversetzung am Ende der Klasse 10 kann ein dem Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 – gleichwertiger Abschluss zuerkannt werden.